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MIETEN WOHNUNG RATGEBER

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-Versicherungen: Wie Sie im Schadenfall Ihre Interessen durchsetzen

-Wenn Sie die Mietkaution als Festgeld anlegen

-Ihr Mieter kürzt die Miete: So gehen Sie am besten vor

-Dachgeschossausbau: Kochnische und Bad/WC sind erlaubt - ein Mieter darf aber nicht einziehen

-Kostenlimits im Architektenvertrag

-Mietzahlung: Der Ex-Partner Ihres Mieters haftet vorübergehend weiter für die Miete

-Mietende: 5 Fälle, in denen das Mietende sicher ist

-Grundschuld: Begrenzung der Haftung

-Restarbeiten: Wann gilt ein Neubau als fertiggestellt?

-Wann Ihr Mieter sein Minderungsrecht verliert

-Winterdienst: Diese Regelung gehört in den Mietvertrag

-Sonstige Betriebskosten immer genau auflisten

-Wenn Sie Eigenbedarf geltend machen wollen

-Mietaufhebungsvertrag statt Kündigung: Wie Sie Ihre Interessen sichern

-Diese Termine müssen Ihre Mieter bei der Mietzahlung einhalten

-Wenn Sie Bauland kaufen: Wahren Sie Ihre Interessen

-Keine Probleme mit dem Euro: Was sich aktuell ändert - und was noch nicht

-Diese Termine müssen Ihre Mieter bei der Mietzahlung einhalten

-Checkliste: Wie Sie eine Wohnungsabnahme optimal vorbereiten und sicher durchführen

-Klartext statt Begriffswirrwarr: Welche Miete ist vereinbart?

-Wie Sie die Wohnflächen bei Dachschrägen ermitteln

-Gartennutzung: Welche Pflanzen Ihr Mieter mitnehmen darf

-Wenn Sie Bauland kaufen: Wahren Sie Ihre Interessen

-Grundschuld: Begrenzung der Haftung

-20 - 22 Grad Celsius: Mindesttemperaturen müssen sein

-Singen und Musizieren stört nicht stärker als Fernsehen und Radio

KURZ - INDEX


- ACHTUNG FALLE! -
-
BUSINESS & KARRIERE I. -
-
BUSINESS & KARRIERE II. -
-
BUSINESS & KARRIERE III. -
-
FLIEGEN & VERREISEN -
-
GELD ANLEGEN -
-
GELD SPAREN -
-
GELD VERDIENEN -
  -
GEWINNSPIELE / WETTEN -
-
HANDYS-, WEB-, PCTRICKS -
-
INTERESSANTE URTEILE I. -
-
INTERESSANTE URTEILE II. -
-
INTERESSANTE URTEILE III. -
-
KOSTENLOS -
-
LIFESTYLE -
-
MEDIZIN / GESUNDHEIT I. -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT II. -
-
MEDIZIN / GESUNDHEIT III. -
-
MEDIZIN / GESUNDHEIT IV. -
-
MEDIZIN / GESUNDHEIT V. -
-
MIETEN & WOHNUNG -
-
SEX / LIEBE / PARTNERSCHAFT I. -
-
SEX / LIEBE / PARTNERSCHAFT II. -
-
SONSTIGES I. -
-
SONSTIGES II. -
 -
SONSTIGES III. -
 -
SONSTIGES IV. -
-
STEUERTIPS -
-
SPEZIALINFORMATIONEN -
TIPS VON USERN FUER USER -
-
WIRTSCHAFT / BÖRSE -

TOPTHEMEN:
-
DIE GEFÄHRLICHSTEN DROGEN -
-
30 TIPPS FÜR DIE REDE -
-
DIE E-NUMMERN -
-
GEDÄCHNISTRAINING -
-
ERBE & TESTAMENT -
-
GEKNACKTE PASSWÖRTER -
-
DIE 1. MILLION -
-
IHR GUTES RECHT -
-
RECHTSFORMEN -

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Versicherungen: Wie Sie im Schadenfall Ihre Interessen durchsetzen

  • Melden Sie einen Schadenfall am versicherten Gebäude unverzüglich Ihrer Versicherung.
     
  • Für spätere Schadenforderungen ist es hilfreich, die Schäden durch Photographien oder Videoaufnahmen zu dokumentieren.
     
  • Bei kleineren Schäden ist es üblich, daß der Versicherungsvertreter Schäden sofort per Scheck reguliert. Aber Vorsicht: Wenn Sie dies voreilig akzeptieren, ist es für Sie später schwierig, die Regulierung weiterer, im nachhinein festgestellter Schäden durchzusetzen.
     
  • Stellen Sie immer zuerst den Gesamtschaden fest, bevor Sie eine "schnelle Regulierung" per Scheck akzeptieren.
     
  • Bei größeren Schäden empfiehlt es sich grundsätzlich, die Schadenhöhe durch ein sogenanntes Sachverständigenverfahren feststellen zulassen.
     
  • Ein Schadenfall kann sowohl für die Versicherungsgesellschaft als auch für Sie als Versicherungsnehmer zum Anlaß genommen werden, den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Schadensregulierung zu kündigen.

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Wenn Sie die Mietkaution als Festgeld anlegen

Für den Fall, daß Sie Mietkaution - gegebenenfalls mit anderen Mietsicherheiten aus anderen Mietverhältnissen - höherverzinslich anlegen (Festgeldkonto), stehen die Zinsen Ihrem Mieter in voller Höhe zu. Ihr eigener Vorteil besteht darin, daß Sie den Mehrbetrag an Zinsen bei einem etwaigen Zahlungsanspruch gegen den Mieter zusätzlich verwerten können.

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Sonstige Betriebskosten immer genau auflisten

Die Umlegung der "sonstigen Betriebskosten" auf die Mieter ist in der Praxis immer wieder umstritten.

Zu den umstrittenen Positionen zählen beispielsweise:

  • Kosten der Dachrinnenreinigung.
  • Kosten für Überprüfung und Wartung von Feuerlöschgeräten.
  • Kosten für Gemeinschaftsanlagen, wie beispielsweise eine Sauna oder einen Swimmingpool.
  • Kosten der Reinigung und Wartung eines Müllschluckers.
  • Kosten für die Wartung einer Lüftungsanlage.
  • Kosten für die Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen.

Wollen Sie sonstige Betriebskosten mit abrechnen, führen Sie im Mietvertrag immer genau auf, welche sonstigen Betriebskosten im einzelnen vom Mieter getragen werden sollen. Achten Sie auf genaue eindeutige Formulierungen, da Unklarheiten zu Ihren Lasten gehen.

Befinden sich im Mietshaus also etwa Feuerlöscher oder eine Gemeinschaftssauna, dann empfiehlt sich für den Mietvertrag beispielsweise folgende zusätzliche Formulierung:

"Zu den sonstigen Betriebskosten zählen die Betriebs- und Wartungskosten für die Gemeinschaftssauna und sämtliche Feuerlöscher im Haus."

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Wenn Sie Eigenbedarf geltend machen wollen

Wenn Sie ein vermietetes Objekt bei einer Zwangsversteigerung erwerben und Eigenbedarf besteht, können Sie dem Mieter sofort nach dem Zuschlag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in einem solchen Fall - immer unabhängig von der bisherigen Laufzeit des Mietvertrags - drei Monate.

Ansonsten ist der Mieter genauso geschützt, als hätten Sie das Objekt per Kaufvertrag erworben. Das bedeutet: Sie müssen Ihren Eigenbedarf wie sonst auch begründen, und auch die Sozialklausel gilt uneingeschränkt.

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Mietaufhebungsvertrag statt Kündigung: Wie Sie Ihre Interessen sichern

Das sind zwei typische Situationen, wie sie im Vermietungsalltag immer wieder vorkommen: Der Mieter möchte das Mietverhältnis - aus welchen Gründen auch immer - vorzeitig beenden. Oder Sie möchten dem Mieter vorzeitig kündigen, wobei Sie nicht sicher sind, ob die Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung Stand hält. In beiden Fällen bietet sich ein Mietaufhebungsvertrag an. Der kommt in der Praxis weitaus häufiger vor als allgemein angenommen.

Regeln Sie das Mietende immer schriftlich

Die Vereinbarung mit Ihrem Mieter muß nicht unbedingt schriftlich erfolgen. Trotzdem empfiehlt es sich dringend, die (vorzeitige) Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich festzuhalten. Nur haben Sie für den Fall späterer Meinungsverschiedenheiten auch einen Beweis für die getroffene Vereinbarung.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie folgende unmißverständliche Formulierung wählen, die auch den Interessen Ihres Mieters gerecht wird:

"Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß das Mietverhältnis zum ... endet. Der Mieter ist berechtigt, auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt aus der Wohnung auszuziehen. In diesem Fall endet das Mietverhältnis am Tage des Auszugs."

Stellen Sie die Mietzahlung bis zum Schluß sicher

Ihr Mieter bleibt bis zur Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, die Miete und die Vorauszahlungen auf die Heiz- und Betriebskosten zu bezahlen. Um jegliches Mißverständnis auszuschließen, bietet es sich an, dies im Mietaufhebungsvertrag noch einmal ausdrücklich festzuhalten:

"Bis zum Auszug ist der Mieter verpflichtet, die Nettokaltmiete zuzüglich der Vorauszahlung auf die Heiz- und Betriebskosten, wie im Mietvertrag vom ... vereinbart, zu bezahlen."

Wann wollen Sie über die Betriebskosten abrechnen?

Endet das Mietverhältnis im Laufe einer Abrechnungsperiode und zieht Ihr Mieter aus, so hat er keinen Anspruch auf Erteilung einer Zwischenabrechnung. Allerdings kann er verlangen, daß bei verbrauchsabhängigen Betriebskosten die jeweiligen Zählerstände abgelesen werden.

Über den Zeitpunkt der Abrechnung kann allerdings ebenfalls eine Vereinbarung getroffen werden. Sie kann beispielsweise wie folgt lauten:

"Über die Heiz- und Betriebskosten wird der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsperiode bis spätestens ... abrechnen."

So vermeiden Sie Streit über die Renovierung

Schönheitsreparaturen sind fast immer ein Streitpunkt. Gelingt es Ihnen, sich mit Ihrem Mieter auf eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses zu verständigen, ist die Chance groß, daß zu diesem Punkt eine gütliche Einigung möglich ist.

Je nach der Situation im konkreten Einzelfall bieten sich für die zwei häufigsten Fallvarianten in der Praxis folgende Formulierungen an:

"Vom Mieter sind in den Wohnräumen weder Schönheitsreparaturen noch Kleinreparaturen auszuführen."

Oder

"Zur Abgeltung aller erforderlichen Schönheits-/Kleinreparaturen bezahlt der Mieter an den Vermieter einen Betrag in Höhe von ... DM bis ...."

Wie Sie die Abrechnung der Mietkaution im Griff haben

In der Regel müssen Sie spätestens sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses über die Mietkaution abrechnen. Im Einzelfall kann sich jedoch ergeben, daß mehr als sechs Monate für Sie als Vermieter erforderlich und für den Mieter auch zumutbar sind.

Auf diese Frist sollten Sie aber nicht pochen, wenn es um die einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags geht. In Betracht kommt beispielsweise folgende Regelung:

"Der Vermieter verpflichtet sich, bis zum ... über die Mietkaution abzurechnen und den nicht verwerteten Teil der Mietkaution nebst Zinsen an den Mieter zurückzuzahlen."

Immer dann, wenn sich der Mieter verpflichtet, zur Abgeltung etwaiger Renovierungsarbeiten einen bestimmten Geldbetrag zu leisten, bietet sich im Zusammenhang mit der Abrechnung der Mietkaution auch noch folgende Regelung an:

"Beträge, die der Mieter aufgrund der Regelungen in dieser Vereinbarung an den Vermieter zu bezahlen hat, können mit der vom Mieter geleisteten Mietkaution einschließlich der zwischenzeitlich aufgelaufenen Zinsen verrechnet werden."

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Kostenlimits im Architektenvertrag

Eine wesentliche Überschreitung der ursprünglich von Architekten veranschlagten Baukosten kann Ihre Renditekalkulation schnell in Frage stellen. Sie können zu einer Nachfinanzierung gezwungen sein.

Eine zusätzliche Sicherheit bietet die Aufnahme eines Kostenlimits in den Architektenvertrag. Damit stellen Sie als Bauherr klar, daß Sie nur einen bestimmten Betrag für das Bauvorhaben ausgeben möchten. In diesem Fall ist der Architekt verpflichtet, bei der Kostenermittlung besonders sorgfältig zu sein.

Im Streitfall kann das Gericht das Kostenlimit zum Anlaß nehmen, die Toleranzgrenze niedriger anzusetzen als dies ohne Limit der Fall wäre. Ein Kostenlimit kann etwa wie folgt lauten:

"Dem Architekten ist bekannt, daß der Bauherr das Bauvorhaben als Kapitalanlage zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung durchführt. Ihm ist des weiteren die Renditeberechnung des Bauherrn vom ... bekannt, die durch eine Überschreitung des veranschlagten Kostenlimits hinfällig werden würde.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien für das Bauvorhaben ein Kostenlimit in Höhe von ... DM (ohne Mehrwertsteuer). Bei Überschreitung dieses Kostenlimits ist der Bauherr ungeachtet sonstiger daraus resultierender Ansprüche zur sofortigen Kündigung dieses Architektenvertrages berechtigt."

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Mietzahlung: Der Ex-Partner Ihres Mieters haftet vorübergehend weiter für die Miete

Der Fall ist alltäglich: Eheleute leben getrennt oder lassen sich scheiden. Ist der Mietvertrag mit beiden Ehegatten abgeschlossen, bleibt auch derjenige Ehegatte zur Mietzahlung verpflichtet, der aus der Wohnung ausgezogen ist.

Die Haftung des Ex-Partners gilt allerdings nicht zeitlich unbegrenzt. Als Vermieter könen Sie lediglich verlangen, daß der Ex-Partner für einen begrenzten Zeitraum für Mietausfälle haftet (OLG Karlsruhe, Az: 2 UF 52/97).

Vorzeitiger "Ausstieg" nur mit Ihrer Zustimmung

Grundsätzlich gilt: Derjenige Ehegatte, der ausgezogen ist, kann aus dem Mietvertrag nur dann wirksam ausscheiden, wenn die (ehemals) bessere Hälfte damit einverstanden ist und Sie als Vermieter zustimmen. Solange dies nicht geschehen ist, haftet (zunächst) auch der ausgezogene Ehegatte weiterhin für die Mietzahlung.

Können sich die Ehegatten anläßlich der Ehescheidung nicht einigen, wer von ihnen künftig die Wohnung allein weiter bewohnen soll, so entscheidet hierüber auf Antrag das Familiengericht. Das Gericht kann anordnen, daß ein von beiden eingegangenes Mietverhältnis von einem Ehegatten allein fortgesetzt wird, oder daß ein Ehegatte anstelle des anderen in ein von diesem eingegangenes Mietverhältnis eintrifft.

Gericht entscheidet über die Nutzung der Wohnung

Das Gericht kann den Mietvertrag entsprechend umgestalten. Ist derjenige Ehegatte, dem die Wohnung zugewiesen werden soll, nicht Mietvertragspartei, kann das Gericht zugunsten dieses Ehegatten ein Mietverhältnis begründen.

Derjenige Ehegatte, dem die Wohnung zugewiesen wird, tritt mit der Gerichtsentscheidung als Alleinmieter in den Mietvertrag ein. Der andere Ehegatte, der bisher Mit- oder Alleinmieter war, ist von diesem Zeitpunkt an von seinen mietvertraglichen Verpflichtungen befreit.

Als Vermieter sind Sie an dem Verfahren vor dem Familiengericht beteiligt. Durch die Anordnungen des Gerichts sollen Sie nicht schlechter gestellt werden als zuvor. Deshalb kann das Gericht beispielsweise auch anordnen, daß der ausgezogene Ehegatte eine Sicherheitsleistung zugunsten des in der Wohnung verbleibenden Ehegatten erbringt.

So werden Ihre finanziellen Interessen geschützt

Außerdem haben Sie als Vermieter einen Anspruch darauf, daß das Familiengericht Ihren finanziellen Interessen Rechnung trägt. Das hat das OLG Karlsruhe unmißverständlich klargestellt.

Soweit die Belange des Vermieters durch die Umgestaltung des Mietverhältnisses beeinträchtigt oder gefährdet werden können, muß das Gericht eine Anordnung treffen, durch die der Vermieter gegen Mietausfall geschützt wird.

Das Gericht erwähnt in diesem Zusammenhang namentlich zwei Fallkonstellationen, die in der Praxis immer wieder vorkommen. Durch die Umgestaltung des Mietverhältnisses

  • haftet in Zukunft anstelle beider Ehegatten nur noch ein Ehegatte für die Miete;
  • tritt an die Stelle eines zahlungskräftigen Mieters ein weniger zahlungskräftiger Mieter.

Die letztgenannte Variante meint speziell den Fall, daß der (alleinverdienende) Ehegatte auszieht, während der andere Ehegatte (meist die Ehefrau und Mutter) zusammen mit den minderjährigen Kindern in der Wohnung bleibt.

Diese Umstände können jedoch nicht dazu führen, so die Richter, daß im Ergebnis die volle Mithaftung des Ex-Partners für unbegrenzte Zeit erhalten bleibt. Dann hätte das Ausscheiden des Ex-Partners aus dem Mietverhältnis keinen Sinn mehr. Außerdem wäre der Vermieter für die Zeit nach Auflösung der Ehe besser gestellt als nach dem vorher bestehenden Mietverhältnis.

Was die Dauer der Mithaftung betrifft, so kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. So prüfen die Gerichte beispielsweise, ob die Miete in einem ausgewogenen Verhältnis zum Einkommen steht.

Eine Rolle spielt daneben auch, ob es in der Vergangenheit Mietrückstände gegeben hat oder ob sonstige Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Ex-Partner aus seiner Mithaftung in Anspruch genommen werden muß.

Im entschiedenen Fall befristete das Gericht die Mithaftung des Ex-Partners auf einen Zeitraum von zwei Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Ehescheidung.

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Diese Termine müssen Ihre Mieter bei der Mietzahlung einhalten

Als Vermieter können Sie fristlos kündigen, wenn Ihr Mieter beträchtliche Mietrückstände auflaufen läßt. Eine fristlose Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich Ihr Mieter mit der gesamten Miete für mindestens zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine in Verzug befindet.

Beispiel: Der Mieter zahlt die Miete für April und Mai nicht.

Schonfrist des Mieters für Ausgleich der Rückstände

Beim Mietvertrag über Wohnraum wird die Kündigung jedoch dann unwirksam, wenn Ihr Mieter innerhalb eines Monats nach Erhebung der Räumungsklage die gesamte Rückständige Miete bezahlt.

Achtung: Das gleiche gilt, wenn sich eine öffentliche Stelle, wie beispielsweise das Sozialamt, zur Zahlung verpflichtet.

In der Praxis kommt es immer wieder einmal vor, daß der Mieter die gesamte rückständige Miete innerhalb dieser Monatsfrist überweist, der Betrag aber erst nach Ablauf der Monatsfrist auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wird.

Die folge ist dann Streit darüber, ob die Zahlung noch als rechtzeitig angesehen werden kann. Die Gerichte entscheiden diese Frage zugunsten der Mieter. Die Begründung lautet: Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Vermieters an. Entscheidend ist vielmehr der Zeitpunkt der Erteilung des Überweisungsauftrages.

Nur dann, so die Gerichte, wird der Schutzzweck der gesetzlichen Regelung erfüllt. Danach soll der Mieter die Möglichkeit erhalten, eine fristlose Kündigung nachträglich unwirksam zu machen, ohne die Gefahr einer verzögerten Überweisung tragen zu müssen.

Wenn Ihr Mieter nur unter Vorbehalt zahlt

Die Miete umfaßt alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen Ihres Mieters. Dazu gehören die Nettokaltmiete und die Vorauszahlungen für Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten.

Demgegenüber bleiben Nachzahlungsbeträge aus einer Betriebskostenabrechnung unberücksichtigt. Auch ein rückständiger Kautionsbetrag zählt nicht mit.

Kein Verzug des Mieters bei angemessener Minderung

Leistet Ihr Mieter die Miete nur unter Vorbehalt, um etwa behauptete Ansprüche wegen Mängel der Wohnung zu wahren, gerät er nicht in Verzug. Das gilt auch, wenn der Mieter irrtümlich einen zu hohen angemessenen Minderungsbetrag annimmt.

Beruft sich Ihr Mieter dagegen auf ein angebliches Minderungsrecht, obwohl dieses offensichtlich überhaupt nicht besteht, ist die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs möglich, sobald die gesetzlich vorausgesetzten Mietrückstände aufgelaufen sind.

Unser Tip: Verlangen Sie die Miete immer monatlich im voraus

Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt die gesetzliche Regelung. Danach zahlt Ihr Mieter die Miete monatlich im nachhinein. Diese gesetzliche Regelung können Sie aber mietvertraglich abändern, und zwar wie folgt:

"Die Miete ist monatlich im voraus, spätestens am dritten Werktag eines Monats, an den Vermieter zu bezahlen, und zwar auf das Konto Nr. ... bei ... (Bank/Sparkasse/BLZ). Für die Rechtzeitigkeit der Bezahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an."

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Mietende: 5 Fälle, in denen das Mietende sicher ist

In diesen Fällen kann der Mieter grundsätzlich keine Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit verlangen:

  • Bei Abschluß eines echten Zeitmietvertrags
     
  • Bei der Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter
     
  • Bei einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter
     
  • Bei der Vermietung von Wohnraum zu nur vorübergehendem Gebrauch
     
  • Bei der Vermietung möblierter Zimmer in der Wohnung des Vermieters, sofern diese nicht zum dauernden Gebrauch für eine Familie überlassen sind.

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Wenn Sie Bauland kaufen: Wahren Sie Ihre Interessen

Nach en gesetzlichen Bestimmungen muß der Verkäufer Ihnen als Käufer Gewähr dafür leisten, daß das Grundstück frei von Mängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit des Grundstücks zudem gewöhnlichen oder vereinbarten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks interessiert vor allem auch die Frage, ob das Grundstück entsprechend Ihren Plänen bebaut werden kann.

Wenn es Ihnen als Käufer auf eine bestimmte Eigenschaft des Grundstücks in besonderem Maße ankommt, sollten Sie versuchen, sich diese im Vertrag besonders zusichern zu lassen. Eine solche Zusicherung bietet Ihnen als Käufer eine Absicherung, die über die allgemeine Haftung des Verkäufers hinausgeht.

Eine Zusicherung liegt nur vor, wenn Sie von beiden Vertragsparteien bindend gewollt ist. Eine bloß einseitige Beschreibung durch den Verkäufer genügt nicht. In folgenden Fällen haben die Gerichte Zusicherungen anerkannt:

  • Zusicherung, daß bestimmte Baumaßnahmen baurechtlich genehmigt sind
  • Zusicherung der Größe eines Grundstücks
  • Zusicherung, daß alle angeforderten Anliegerbeiträge bereits entrichtet worden sind

In der Praxis ist es üblich, daß die Gewährleistung des Verkäufers für jegliche Mängel ausgeschlossen wird. Typisch ist etwa folgende Formulierung:

"Der Verkäufer übernimmt wegen der Größe und etwaiger Mängel des Grundstücks sowie wegen der Beschaffenheit des Baugrunds keine Gewähr."

Damit sollten Sie sich als Käufer nicht zufriedengeben. Wenn der Verkäufer nichts zu verbergen hat, wird er bereit sein, zumindest folgende Erklärung mit in den Kaufvertrag aufzunehmen:

"Der Verkäufer versichert, daß ihm das Vorhandensein von verdeckten Mängel hinsichtlich der Baulichkeit und daß ihm auch das Vorhandensein von kontaminierenden Altlasten auf dem Grundstück nicht bekannt ist."

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Grundschuld: Begrenzung der Haftung

Eine Grundschuld, die Sie zur Absicherung mehrerer Darlehen unterschiedlicher Schuldner bestellen, birgt unkalkulierbare Risiken in sich.

Dieses Haftungsrisiko können Sie einzig und allein dadurch begrenzen, daß Sie eine solche umfassende Grundschuld nicht eingehen, sondern vielmehr auf getrennten Grundschulden in dann entsprechend geringerer Höhe bestehen.

Alternativ besteht noch die Möglichkeit, zumindest eine Regelung in die Darlehensverträge aufzunehmen, wie der Erlös verteilt werden soll, wenn die finanzierende Bank die Grundschuld verwertet.

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Restarbeiten: Wann gilt ein Neubau als fertiggestellt?

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs ist die Fertigstellung eines Hauses von folgenden 7 Voraussetzungen abhängig:

  • Ihr Gebäude ist fertiggestellt, wenn die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind und das Gebäude nutzbar ist.
     
  • Unter Fertigstellung eines Wohngebäudes im Sinne der degressiven Absetzung für Abnutzung ist die Bezugsfertigkeit zu verstehen.
     
  • Bezugsfertigkeit liegt vor, wenn das Haus nach Abschluß der wesentlichen Bauarbeiten bewohnbar ist.
     
  • Die Frage der Bewohnbarkeit hängt allein von objektiven Merkmalen ab.
     
  • Geringfügige Restarbeiten sind für die Fertigstellung unerheblich.
     
  • Die Schlußabnahme-Erklärung des Bauamts oder der Stadt ist zwar keine zwingende Voraussetzung für die Fertigstellung. Liegt die Schlußabnahme-Erklärung jedoch vor, und werden keine wesentlichen Mängel festgestellt, spricht einiges für die Fertigstellung.
     
  • Ihnen muß nach objektiven Merkmalen zugemutet werden können, die Wohnung zu bewohnen.

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Checkliste: Wie Sie eine Wohnungsabnahme optimal vorbereiten und sicher durchführen

  • Haben Sie den Zeitpunkt der Besichtigung im Wohnungsabnahmeprotokoll festgehalten?
     
  • Haben Sie sich die Namen aller anwesenden Personen notiert?
     
  • Haben Sie sich rechtzeitig überlegt, in welcher Reihenfolge Sie die einzelnen Räume der Wohnung besichtigen wollen, damit Sie später nichts auslassen?
     
  • Haben Sie in allen Räumen überprüft, wie der Zustand der Wände und der Decken, der Fenster und Türen, der Heizkörper und Fußböden ist?
     
  • Haben Sie in der Küche zusätzlich noch folgende Installationen und Einrichtungen geprüft: Spüle, Mischbatterie, Heißwassergerät, Herd, Schränke, Kühlschrank?
     
  • Haben Sie im Bad/WC außerdem den Zustand folgender Installationen und Einrichtungen kontrolliert: Badewanne, Duschbecken, Waschbecken, Toilettenbecken, Toilettensitz und -deckel, Spiegel?
     
  • Haben Sie sich auch sämtliche Nebenräume, wie insbesondere Abstellkammer, Kellerraum, Bodenraum und Garage, angesehen?
     
  • Haben Sie auch auf Balkon, Terasse und/oder Garten einen Blick geworfen?
     
  • Sofern Renovierungsarbeiten erforderlich sind: Haben Sie Art und Umfang der erforderlichen Schönheitsreparaturen detailliert festgehalten?
     
  • Wenn Sie in der Wohnung Schäden feststellen: Haben Sie diese ebenfalls ganz korrekt aufgelistet?
     
  • Will Ihr Mieter die erforderlichen Renovierungs- und Reparaturarbeiten selber durchführen?
     
  • Wenn der Mieter die Renovierungsarbeiten selbst übernimmt, bis wann sollen die Arbeiten abgeschlossen sein?
     
  • Haben Sie mit Ihrem Mieter vereinbart, daß er sich mit einem bestimmten Betrag an den Renovierungs- und Reparaturkosten beteiligt anstatt diese Arbeiten selbst auszuführen?
     
  • Wenn Sie mit dem Mieter eine Kostenvereinbarung treffen: Soll der Betrag mit der Mietkaution verrechnet werden?
     
  • Wenn sich Einbauten des Mieters in er Wohnung befinden: Sollen Sie von ihm entfernt werden?
     
  • Haben Sie sämtliche Zählerstände abgelesen/ablesen lassen?
     
  • Haben Sie in allen Räumen die Wärmemeßgeräte an den Heizkörpern abgelesen?
     
  • Wollen Sie mit Ihrem Mieter eine Vereinbarung über die Abrechnung der Betriebskosten treffen?
     
  • Hat Ihr Mieter alle Schlüssel zurückgegeben?
     
  • Haben Sie sich von Ihrem Mieter seine neue Adresse geben lassen?
     
  • Haben Sie das von Ihnen gefertigte Abnahmeprotokoll von Ihrem Mieter unterschreiben lassen?
     
  • Wenn der Mieter die Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll verweigert: Haben Sie das Abnahmeprotokoll von Dritten unterzeichnen lassen, die bei der Abnahme als Zeugen anwesend waren?
     
  • Wenn Sie mit Ihrem Mieter keine Einigung über die notwendigen Renovierungsarbeiten erzielen: Haben Sie sichergestellt, daß Sie den Zustand der Wohnung im Falle eines Rechtsstreits detailliert beweisen können?
     
  • Haben Sie Foto- oder Videoaufnahmen gemacht und Zeugen hinzugezogen?
     
  • Bei gravierenden Schäden und einem sehr schlechten Zustand der Wohnung: Haben Sie die Notwendigkeit geprüft, ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchzuführen?

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Wann Ihr Mieter sein Minderungsrecht verliert

Stellt Ihr Mieter einen Mangel an der Wohnung fest, muß er Sie darüber sofort informieren. Ihnen als Vermieter muß er Gelegenheit geben, die Mängel zu beseitigen und Schäden vorzubeugen, jedenfalls aber zu begrenzen. Unterläßt er eine sogenannte "Mängelanzeige", verliert er sein Recht, wegen dieser Mängel die Miete zu kürzen.

Er riskiert außerdem, sich schadenersatzpflichtig zu machen. Und auch dann, wenn der Mieter trotz Kenntnis des Mangels die Miete weiterhin unverändert in vollem Umfang zahlt, ist eine Mietminderung ausgeschlossen.

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Winterdienst: Diese Regelung gehört in den Mietvertrag

Wenn Sie die Pflicht, Schnee zu räumen und zu streuen, auf Ihre Mieter übertragen wollen, dann sollten Sie hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung treffen. Dies kann auch formularmäßig im Rahmen einer Hausordnung geschehen, wenn diese Bestandteil des Mietvertrags ist. Besser ist es aber, Sie nehmen die Pflicht des Mieters, Schnee zu räumen und zu streuen, als zusätzliche Vereinbarung in den Mietvertrag auf.

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Klartext statt Begriffswirrwarr: Welche Miete ist vereinbart?

Unklare oder widersprüchliche Regelungen über die Miete können für Sie als Vermieter fatale Folgen haben. Sie riskieren, die Betriebskosten selbst zahlen zu müssen und die Miete nur in einem geringeren als sonst üblichen Umfang erhöhen zu können. Beides geht stets zu Lasten Ihrer Mietrendite. Unterscheiden Sie folgende Mietregelungen:

Bruttomiete

In der Bruttomiete, die häufig auch als Inklusivmiete bezeichnet wird, sollen alle Betriebskosten durch einen einheitlichen Mietzins abgegolten werden. Was auf den ersten Blick einfach und arbeitssparend aussieht, birgt einen großen Nachteil. Steigen die Betriebskosten, so ist dies grundsätzlich Ihr Risiko als Vermieter. Zu einer Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten kann es nur in engen gesetzlichen Grenzen kommen oder nur, wenn Sie dies im Mietvertrag wiederum eindeutig geregelt haben.

Teil-Inklusivmiete

Eine Teil-Inklusivmiete liegt vor, wenn mit der Miete einige Betriebskosten abgegolten sein sollen, während andere Betriebskosten vom Mieter zusätzlich zur Miete zu zahlen sind. Eine (Teil-)Inklusivmiete wird meist dann vereinbart, wenn nur die verbrauchsabhängigen Betriebskosten, also etwa Wasser, Abwasser und Strom, auf den Mieter abgewälzt werden sollen.

Nettomiete

Bei der Nettomiete, oft auch als Exklusivmiete bezeichnet, werden sämtliche Betriebskosten aus der Miete herausgerechnet und den Mietern zusätzlich zur Miete in Rechnung gestellt. Wenn Sie mit Ihrem Mieter vereinbaren, daß er neben der Miete noch Betriebskosten zu zahlen hat, dann muß sich aus der Regelung unmißverständlich ergeben, ob es sich bei dem monatlichen Betrag um eine Pauschale oder um eine Vorauszahlung handelt.

Nettokaltmiete

Bei der Nettokaltmiete handelt es sich um eine Nettomiete. Der Begriff "Nettokaltmiete" bringt lediglich klarstellend zum Ausdruck, daß der Mieter zusätzlich zur Miete nicht nur die allgemeinen Betriebskosten, sondern auch die Heiz- und Warmwasserkosten zu tragen hat. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit empfiehlt es sich deshalb, im Mietvertrag immer nur den Begriff Nettokaltmiete zu verwenden.

Hinweis: Für Sie als Investor ist die Vereinbarung einer Nettokaltmiete ein absolutes "Muß". Alles andere ist kaufmännisch nicht vertretbar. Das gilt um so mehr, als alle Mietspiegel auf Nettokaltmieten basieren.

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Wie Sie die Wohnflächen bei Dachschrägen ermitteln

Die Wohnfläche wird nicht nach der Grundfläche, sondern in Anlehnung an die DIN 283 oder die II. Berechnungsverordnung ermittelt.

Danach bleiben Flächen unter Schrägen bei der Wohnflächenberechnung unberücksichtigt, soweit der Raum über ihnen eine lichte Höhe von weniger als einem Meter hat. Sobald diese Höhe zwischen einem Meter und zwei Metern liegt, werden die Flächen zur Hälfte angerechnet.

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Ihr Mieter kürzt die Miete: So gehen Sie am besten vor

  • Prüfen Sie, ob der Mangel tatsächlich nach Übergabe der Wohnung aufgetreten ist. Oder handelt es sich um einen Mangel, der bereits bei Mietbeginn vorlag und seither dem Mieter bekannt ist? In diesem Fall besteht kein Minderungsrecht.
     
  • Ist der geltend gemachte Mangel erheblich? Prüfen Sie dies anhand der Angaben des Mieters und verschaffen Sie sich gegebenenfalls einen persönlichen Eindruck.
     
  • Bei Mängeln: Veranlassen Sie umgehend eine Reparatur.
     
  • Bei Vermietung einer Eigentumswohnung: Falls es sich um einen Mangel des gemeinschaftlichen Eigentums handelt, informieren Sie am besten unverzüglich den Verwalter.
     
  • Sind durch den Mangel andere Wohnungen in Gefahr (z.B. Wasserschaden), sollten Sie umgehend die betroffenen Miteigentümer informieren, damit diese alles Erforderliche veranlassen können, um den Schaden in derer Wohnung möglichst gering zu halten.
     
  • Überprüfen Sie, ob der vom Mieter angesetzte Minderungsbetrag angemessen ist (eine Übersicht über angemessene Minderungsbeträge finden Sie im Immobilien-Berater).
     
  • Teilen Sie Ihrem Mieter das voraussichtliche Ende der Reparaturarbeiten mit.
     
  • Setzen Sie sich nach Abschluß er Reparaturarbeiten erneut mit Ihrem Mieter in Verbindung, um ihn darauf hinzuweisen, daß nun kein Grund mehr besteht, die Miete zu kürzen.

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Gartennutzung: Welche Pflanzen Ihr Mieter mitnehmen darf

Endet das Mietverhältnis, kann Ihr Mieter die von ihm während seiner Gartenpflegezeit gesetzten Pflanzen wieder ausgraben und mitnehmen. Auf der anderen Seite können Sie verlangen, daß Ihr Mieter bei Beendigung der Mietzeit den ursprünglichen Zustand des Gartens wieder herstellt. Hierbei muß aber berücksichtigt werden, ob die Pflanzen noch umsetzbar sind. Sind etwa Bäume und Sträucher mittlerweile so groß oder so alt geworden, daß sie beim Versetzen eingehen würden, können Sie die Wegnahme durch den Mieter verweigern.

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Betriebskostenabrechnungen müssen keine Rechnungsdaten enthalten

Betriebskostenabrechnungen sind auch dann wirksam, wenn darin nicht die jeweiligen Rechnungsdaten aufgeführt sind. Das hat jetzt das Kammergericht Berlin entschieden und damit für mehr Rechtssicherheit bei der Abrechnung der "zweiten Miete" gesorgt (KG Berlin, 8 RE-Miet 4877/97).

Die Mitteilung der Einzelrechnungen ist grundsätzlich nicht Voraussetzung einer wirksamen Betriebskostenabrechnung. Dazu verweisen die Richter auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs. Danach muß die Nebenkostenabrechnung für den Mieter verständlich sein und ihn in die Lage versetzen, die Abrechnung gedanklich und rechnerisch nachzuvollziehen. Welche Angaben im Einzelfall enthalten sein müssen, hängt in erster Linie von der Ausgestaltung des Mietvertrags ab.

Folgende Mindestangaben muß eine Betriebskostenabrechnung enthalten:

  • eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten
  • die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels
  • die Berechnung des Anteils des Mieters
  • der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters

Unter einer geordneten Zusammenstellung der Gesamtkosten ist die zweckmäßige und übersichtliche Aufgliederung der Abrechnungsposten zu verstehen. Das beinhaltet eine Zusammenfassung der enstandenen Einzelkosten, die derselben Kostenart zugehörig sind. Allein eine derartige Zusamenstellung der Kostenarten und der auf sie entfallenden Beträge hat der BGH in seiner Entscheidung für erforderlich und ausreichend gehalten.

Dabei müssen die Gesamtkosten allerdings soweit aufgegliedert sein, daß Grund und Höhe der entstandenen Kosten nachvollziehbar sind.

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Dachgeschossausbau: Kochnische und Bad/WC sind erlaubt - ein Mieter darf aber nicht einziehen

Wer eine Dachkammer zu einem Wohnraum ausbaut, macht daraus nicht automatisch eine Wohnung. Diese Erfahrung mußte ein Wohnungseigentümer machen, der viel Geld in den Ausbau eines Dachraums steckte - und die "Wohnung" nun doch nicht so nutzen kann wie er es sich vorgestellt hat.

Umbau eines Dachraums zum Arbeits- und Gästezimmer

Der Fall: Einem Wohnungseigentümer gehört zusätzlich auch noch ein Teileigentum im Dachgeschoß. Dabei handelt es sich um eine Dachkammer.

Die Nutzung dieses Raums zu Wohnzwecken in einem - bestandskräftigen - Eigentümerbeschluß zufolge nicht erlaubt. In der Teilungserklärung ist außerdem geregelt, daß eine berufliche Nutzung des Dachraums nur mit Zustimmung des Verwalters erlaubt ist. Die Erlaubnis darf allerdings nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

Der betreffende Wohnungseigentümer beabsichtigte, den Dachraum "als Arbeits- und Gästezimmer mit Bad und Kochnische auszubauen". Dazu bat er um Einverständnis mit dem Einbau von Dachfenstern und dem Anschluß an die Hausversorgungsleitungen. Die Zustimmung dazu erhielt er.

Nachdem der Wohnungseigentümer den Dachraum entsprechend ausgebaut hatte, bat er den Verwalter um Erteilung einer Genehmigung für die Vermietung seiner "Dachwohnung". Seine Begründung: Seine private Vermögenssituation hätte sich derart verändert, daß er zu einer besseren Verwertung seines Eigentums gezwungen sei.

Eigentümerversammlung lehnte Vermietung ab

Die Eigentümerversammlung lehnte es ab, die separate Vermietung des früheren Dachraums zu gestatten. Zu Recht, wie das Kammergericht Berlin jetzt in letzter Instanz entschied (KG Berlin, 24 W 1011/97).

Der genehmigte Einbau von Kochnische und Bad/WC - so die Berliner Richter - bewirkt keine Umwidmung des Teileigentums in Wohneigentum. Vorausetzung für eine solche Umwidmung ist, daß alle Wohnungs- und Teileigentümer zustimmen und die Nutzungsänderung in das Grundbuch eingetragen wird. Das war hier gerade nicht der Fall.

In der Zustimmung zum Ausbau des Dachraums als Arbeits- und Gästezimmer mit Bad und Kochnische, sieht das Gericht ebenfalls keine verbindliche Umwandlung des Dachraums in eine Wohnung. Dazu verweisen die Richter darauf, daß derartige "Arbeits- und Gästezimmer" auch als sogenannte Hobbyräume angesehen werden können. Demgegenüber führt die Nutzung der Räume als selbständige Wohneinheit zu einer viel intensiveren Nutzung dieser Räume.

Und: Ist die Nutzung der Dachräume zu (eigenen) Wohnzwecken untersagt, gilt dies "erst recht" für die Vermietung an Dritte.

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Keine Probleme mit dem Euro: Was sich aktuell ändert - und was noch nicht

Der Euro ist da. Das hat auch Auswirkungen auf den Vermietungsalltag. Art und Intensität hängen allerdings davon ab, ob bestehende Mietverträge davon betroffen sind oder ob Sie neu vermieten wollen.

Grundsätzlich gilt: Verträge sind in der Währungseinheit zu erfüllen, in der sie geschlossen worden sind. Das gilt auch für Mietverträge - unabhängig davon, ob es sich um Wohn- oder Gewerbemietveträge handelt.

Eine Umstellung auf Euro ist ihne weiteres möglich. Daß Sie oder Ihr Mieter dies einseitig verlangen, reicht allerdings nicht aus. Erforderlich ist immer, daß Sie die Umstellung ausdrücklich vereinbaren. Es müssen also stets beide zustimmen.

Dies gilt unverändert während der gesamten Übergangszeit bis Ende 2001. Ab 01.01.2002 gilt dann automatisch der Euro als die vertraglich vereinbarte Währungseinheit.
Im einzelnen gilt folgendes:

Miete

Während der Übergangszeit bis zum 01.01.2002 können Sie verlangen, daß Ihr Mieter die Miete in der Währungseinheit zahlt, in der sie vereinbart worden ist. Das gilt gleichermaßen für Altverträge als auch für Mietverträge, die Sie während der Übergangszeit abschließen und in denen Sie die Zahlung der Miete in DM vereinbaren.

Mietkaution

Während der Übergangszeit bis zum 01.01.2002 muß der Mieter die Mietkaution in der Währungseinheit leisten, die vertraglich vereinbart ist. Entsprechendes gilt für die Rückzahlung der Mietsicherheit nach Beendigung des Mietvertrags. Allerdings können Sie mit Ihrem Mieter jederzeit vereinbaren, daß das Kautionskonto auf Euro umgestellt wird. Ab dem 01.01.2002 kann die Mietkaution dann nur noch in Euro abgerechnet und zurückgezahlt werden.

Betriebskosten

Für die Zahlung von Betriebskostenvorauszahlungen und die Erstellung der Betriebskostenabrechnung ist maßgeblich, was über die Miete vereinbart wurde. Wird die Miete in DM gezahlt, gilt dies auch für die Betriebskostenvorauszahlungen. Ebenso muß die Betriebskostenabrechnung dann in DM erfolgen.

Ab dem 01.01.2002 müssen die Betriebskostenabrechnungen in Euro erstellt werden. Das betrifft dann auch solche Abrechnungsperioden, die vor dem 01.01.2002 begonnen haben und nach diesem Stichtag erst enden. Das ist etwa der Fall, wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.07.2001 bis zum 30.06.2002 dauert.

Mieterhöhungen

Wird die Miete in DM gezahlt, müssen auch Mieterhöhungen in "Mark und Pfennig" erfolgen. Aber auch dann, wenn Sie den Euro vereinbart haben und eine Mieterhöhung mit einem Mietspiegel begründen, der in DM abgefaßt ist, gibt es keine Probleme. Mit Hilfe des Umrechnungskurses ist es ohne weiteres möglich, die Werte im Mietspiegel in Euro anzugeben.

Wertsicherungsklauseln

Für Wertsicherungsklauseln gelten ab dem 01.01.1999 zusätzliche Änderungen. Diese Änderungen betreffen aber nur Verträge, die Künftig neu abgeschlossen werden. Die Klauseln in Altverträgen sind weiterhin uneingeschränkt gültig.

Wird bei Vermietung einer Wohnung die Index-Miete vereinbart, so ist die Bezugsgröße, an die die Mietanpassung anknüpft, jetzt gesetzlich vorgegeben. Als Bezugsgröße gilt jetzt einheitlich der Kostenindex für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland. Die Genehmigungspflicht entfällt.

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Diese Termine müssen Ihre Mieter bei der Mietzahlung einhalten

Als Vermieter können Sie fristlos kündigen, wenn Ihr Mieter beträchtliche Mietrückstände auflaufen läßt. Eine fristlose Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich Ihr Mieter mit der gesamten Miete für mindestens zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine in Verzug befindet.

Beispiel: Der Mieter zahlt die Miete für April und Mai nicht.

Schonfrist des Mieters für Ausgleich der Rückstände

Beim Mietvertrag über Wohnraum wird die Kündigung jedoch dann unwirksam, wenn Ihr Mieter innerhalb eines Monats nach Erhebung der Räumungsklage die gesamte Rückständige Miete bezahlt.

Achtung: Das gleiche gilt, wenn sich eine öffentliche Stelle, wie beispielsweise das Sozialamt, zur Zahlung verpflichtet.

In der Praxis kommt es immer wieder einmal vor, daß der Mieter die gesamte rückständige Miete innerhalb dieser Monatsfrist überweist, der Betrag aber erst nach Ablauf der Monatsfrist auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wird.

Die folge ist dann Streit darüber, ob die Zahlung noch als rechtzeitig angesehen werden kann. Die Gerichte entscheiden diese Frage zugunsten der Mieter. Die Begründung lautet: Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Vermieters an. Entscheidend ist vielmehr der Zeitpunkt der Erteilung des Überweisungsauftrages.

Nur dann, so die Gerichte, wird der Schutzzweck der gesetzlichen Regelung erfüllt. Danach soll der Mieter die Möglichkeit erhalten, eine fristlose Kündigung nachträglich unwirksam zu machen, ohne die Gefahr einer verzögerten Überweisung tragen zu müssen.

Wenn Ihr Mieter nur unter Vorbehalt zahlt

Die Miete umfaßt alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen Ihres Mieters. Dazu gehören die Nettokaltmiete und die Vorauszahlungen für Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten.

Demgegenüber bleiben Nachzahlungsbeträge aus einer Betriebskostenabrechnung unberücksichtigt. Auch ein rückständiger Kautionsbetrag zählt nicht mit.

Kein Verzug des Mieters bei angemessener Minderung

Leistet Ihr Mieter die Miete nur unter Vorbehalt, um etwa behauptete Ansprüche wegen Mängel der Wohnung zu wahren, gerät er nicht in Verzug. Das gilt auch, wenn der Mieter irrtümlich einen zu hohen angemessenen Minderungsbetrag annimmt.

Beruft sich Ihr Mieter dagegen auf ein angebliches Minderungsrecht, obwohl dieses offensichtlich überhaupt nicht besteht, ist die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs möglich, sobald die gesetzlich vorausgesetzten Mietrückstände aufgelaufen sind.

Unser Tip: Verlangen Sie die Miete immer monatlich im voraus

Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt die gesetzliche Regelung. Danach zahlt Ihr Mieter die Miete monatlich im nachhinein. Diese gesetzliche Regelung können Sie aber mietvertraglich abändern, und zwar wie folgt:

"Die Miete ist monatlich im voraus, spätestens am dritten Werktag eines Monats, an den Vermieter zu bezahlen, und zwar auf das Konto Nr. ... bei ... (Bank/Sparkasse/BLZ). Für die Rechtzeitigkeit der Bezahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an."

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Wenn Sie Bauland kaufen: Wahren Sie Ihre Interessen

Nach en gesetzlichen Bestimmungen muß der Verkäufer Ihnen als Käufer Gewähr dafür leisten, daß das Grundstück frei von Mängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit des Grundstücks zudem gewöhnlichen oder vereinbarten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks interessiert vor allem auch die Frage, ob das Grundstück entsprechend Ihren Plänen bebaut werden kann.

Wenn es Ihnen als Käufer auf eine bestimmte Eigenschaft des Grundstücks in besonderem Maße ankommt, sollten Sie versuchen, sich diese im Vertrag besonders zusichern zu lassen. Eine solche Zusicherung bietet Ihnen als Käufer eine Absicherung, die über die allgemeine Haftung des Verkäufers hinausgeht.

Eine Zusicherung liegt nur vor, wenn Sie von beiden Vertragsparteien bindend gewollt ist. Eine bloß einseitige Beschreibung durch den Verkäufer genügt nicht. In folgenden Fällen haben die Gerichte Zusicherungen anerkannt:

  • Zusicherung, daß bestimmte Baumaßnahmen baurechtlich genehmigt sind
  • Zusicherung der Größe eines Grundstücks
  • Zusicherung, daß alle angeforderten Anliegerbeiträge bereits entrichtet worden sind

In der Praxis ist es üblich, daß die Gewährleistung des Verkäufers für jegliche Mängel ausgeschlossen wird. Typisch ist etwa folgende Formulierung:

"Der Verkäufer übernimmt wegen der Größe und etwaiger Mängel des Grundstücks sowie wegen der Beschaffenheit des Baugrunds keine Gewähr."

Damit sollten Sie sich als Käufer nicht zufriedengeben. Wenn der Verkäufer nichts zu verbergen hat, wird er bereit sein, zumindest folgende Erklärung mit in den Kaufvertrag aufzunehmen:

"Der Verkäufer versichert, daß ihm das Vorhandensein von verdeckten Mängel hinsichtlich der Baulichkeit und daß ihm auch das Vorhandensein von kontaminierenden Altlasten auf dem Grundstück nicht bekannt ist."

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Grundschuld: Begrenzung der Haftung

Eine Grundschuld, die Sie zur Absicherung mehrerer Darlehen unterschiedlicher Schuldner bestellen, birgt unkalkulierbare Risiken in sich.

Dieses Haftungsrisiko können Sie einzig und allein dadurch begrenzen, daß Sie eine solche umfassende Grundschuld nicht eingehen, sondern vielmehr auf getrennten Grundschulden in dann entsprechend geringerer Höhe bestehen.

Alternativ besteht noch die Möglichkeit, zumindest eine Regelung in die Darlehensverträge aufzunehmen, wie der Erlös verteilt werden soll, wenn die finanzierende Bank die Grundschuld verwertet.

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20 - 22 Grad Celsius: Mindesttemperaturen müssen sein

Gerade an eiskalten Wintertagen freut sich jeder auf seine mollig warme Wohnung. Kein Wunder also, daß Mieter "verschnupft" reagieren, wenn die Heizung nicht ordnungsgemäß funktioniert.
Befindet sich im Miethaus eine zentrale Heizanlage, sind Sie als Vermieter dafür verantwortlich, daß die Wohnungen ausreichend beheizt werden. Die Heizpflicht trifft Sie während der sogenannten Heizperiode, die üblicherweise vom 1. Oktober bis 30. April dauert.
In den meisten Mietvertragsformularen fehlen konkrete Regelungen darüber, welche Mindesttemperatur in den Wohnungen erreicht werden muß. Das hat auch seinen guten Grund: Das Wärmeempfinden ist höchst subjektiv ausgeprägt.

Ein Blick in die Rechtssprechung zeigt, daß sich heutzutage die Mindesttemperaturen in einem Bereich zwischen 20 und 22 Grad Celsius bewegt. Nach DIN 4701 beträgt die Mindesttemperatur bei Wohn- und Schlafräumen sowie bei Küchen 20 Grad Celsius. In Bädern und Duschen beträgt der Wert 22 Grad Celsius und in Fluren genügen 15 Grad Celsius.

Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die Mindesttemperaturen an 24 Stunden am Tag sicherzustellen. Eine vetragsgemäße Beheizung umfaßt das Erreichen der Mindesttemperatur lediglich während der üblichen Tagesstunden. Als Faustregel wird hierfür die Zeitspanne zwischen 7 Uhr und 23 Uhr genannt.

Tipp:
Beschwerden ernst nehmen: Reagieren Sie sofort
Beschwert sich ein Mieter darüber, daß die Heizung nicht richtig funktioniert, kümmern Sie sich am besten sofort um sein Anliegen. Stellen Sie fest, daß er sich zu Recht beklagt, veranlassen Sie eine schnelle Behebung der Störung.
Teilen Sie dem beschwerdeführenden Mieter immer auch gleich mit, daß Sie die Mängelbeseitigung veranlaßt haben. So verhindern Sie noch am ehesten, daß Ihr Mieter für die Dauer der Heizungsstörung die Miete kürzt.

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Singen und Musizieren stört nicht stärker als Fernsehen und Radio

Eine Regelung in einer Hausordnung, die das Singen und Musizieren außerhalb von Ruhezeiten nur in "nicht belästigender Weise und Lautstärke" gestattet, ist unwirksam. Dies ist schon deshalb der Fall, weil die Formulierung "zu schwammig" ist.
Unwirksam ist darüber hinaus auch eine Regelung, die das Singen und Musizieren ohne sachlichen Grund stärker einschränkt als die Tonübertragung durch Fernseh-, Rundfunkgeräte oder Cassetten- bzw. Plattenspieler. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, V ZB 11/98).
In Eigentums-Wohnanlagen und Mietshäusern kommt es immer wieder zum Streit unter Nachbarn, weil einer dem anderen buchstäblich die Ruhe raubt.

Grundsätzlich gilt: Jeder hat ein Recht darauf, in seiner Wohnung ungestört zu leben. Auch kann nicht gleich jedes Geräusch verboten werden. Hinzu kommt, daß Lärm und Lärm zweierlei sind.
Das Paradebeispiel dafür ist die Lautstärke, mit der bisweilen musiziert, gesungen oder Musik gehört wird. Was für den einen ein pures Hörvergnügen darstellt, ist für den anderen der "blanke Horror".
Als grobe Faustregel gilt: Lärm- und Geräuschbelästigungen, die das Wohlbefinden oder sogar die Gesundheit erheblich beeinträchtigen, muß niemand erdulden. Ortsübliche und unvermeidliche Lärm- und Geräuschbelästigungen müssen aber hingenommen werden.

Der BGH verlangt, daß die Regelung über die Ruhezeit aus sich heraus verständlich ist. Die Formulierung, wonach das Singen und Musizieren nur in "nicht belästigender Weise und Lautstärke" gestattet sei, ist zu allgemein gehalten.
Darauf weist der BGH zusätzlich hin: Beschränkt sich eine Hausordnung nicht darauf, bestimmte Ruhezeiten festzusetzen, sondern will sie darüber hinaus die Lautstärke und Intensität der Musik auch außerhalb der Ruhezeiten reglementieren, so darf sie nur schwerwiegende Störungen erfassen. Denkbare Beispiele sind Schlagzeugübungen oder Proben einer Band in den Räumen eines Wohnungseigentümers.
Es macht keinen Unterschied, ob Mitbewohner in der Ruhezeit durch die Ausübung oder das Anhören von vokaler oder instrumentaler Musik beziehungsweise durch lautstarke Wortsendungen gestört werden.

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Die 6 Regeln für den Wohnungskauf

1. Die Lage der Immobilie
Der Standort ist entscheidend für die Vermietbarketi, das Mietniveau und den langfristig erzielbaren Verkaufswert

2. Der richtige Kaufpreis
Für das Verhältnis von Kaufpreis und Jahres-Nettokaltmiete gibt es Richtwerte, die Ihnen eine gute Orientierung geben.

3. Bauzustand
Das Geld für einen Sachverständigen ist vor allem beim Kauf einer Eigentumswohnung aus zweiter Hand gut angelegt.

4. Vermietungsrisiko
Hier gilt das Prinzip: Probieren geht über Studieren. Prüfen Sie die Nachfrage mit einem Inserat in der örtlichen Tageszeitung.

5. Steuervorteile
Die Steuervorteile bei einer vermieteten Immobilie sollten nicht der entscheidende Punkt bei Ihrer Kaufentscheidung sein.

6. Finanzierung
Vermieter sollten aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit mit möglichst wenig Eigenkapital finanzieren.

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ACHTUNG FALLE
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BUSINESS & KARRIERE
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BUSSINESS & KARRIERE II.
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INTERESSANTE URTEILE II.
Domain-Namenklau: Unterlassungsklage - Nebenjob im Erziehungsurlaub: Kündigung - Gehalt plus Provision: Mehr Urlaubsgeld - Umzugsverluste - Unterhaltspflicht für Kinder - Computertechnik und Finanzamt - ”Antiblitz”-Folie ist Urkundenfälschung - Unfall zum Neuwert - Auto zu langsam-Geld zurück - Schild nicht gesehen - Abschlepp-Frist - Ehrlichkeitskontrolle ist zulässig - Baupfusch - Geschiedene haften nicht immer gemeinsam - Post hat einen Tag Zeit - Unterhalt für Ausbildung - Zu spät von der Flugreise zurückgetreten - 5 Vornamen sind genug - Polizei rammt dienstlich - Eltern als Untermieter - Mangel gemeldet, Recht auf Minderung gewahrt - E-Herd statt Gasherd? - Verteilungsschlüssel von Müllgebühren - Zu lauter Sex verboten - Neue Kündigungsfristen bei Insolvenzen - Kein Rauswurf ohne Abmahnung - Niedrige Mieten - Steuerfreie Brille - Ehrenamtlich verdientes Geld - Kinderfreibetrag okay - Tarifvertrag ganz oder gar nicht beanspruchen - Den Ehepartner geringfügig beschäftigen - Arbeitszimmer: Beim Nachbar einquartieren - Ferrari als Dienstwagen nicht angemessen - Unterhalt: Rabeneltern - Arbeitgeber muss Brille zahlen - Makler muss korrekt informieren - Sonderzahlungen im Erziehungsurlaub - Haftung für Übergabe-Einschreiben - ”Radarfallen-Fahrt” - Versteckte Kamera - kein Beweismittel - Radwegpflicht - Nun doch: Plastik-Armband ist zulässig - Keinen Pfennig aus der Kaffekasse - Trinkgeldsteuer - Mietkaution - Privattelefonierern droht Kündigung - Produkthaftung - Schlappe für Versicherer - Kreditinstitute müßen nicht warnen - Autofahrer dürfen für Kleintiere bremsen - Nebenkostenabrechnung - Streit um Frist - Chef bedroht - Rausschmiss - Arglistiger Gebrauchtwarenhändler - Krankgeschrieben und verreist - alles OK - Name entscheidet - Kein Betriebsrat, kein Sozialplan - Mehrarbeit verweigert - kein Rauschmiss - Geknickte Zeugnisse - kein Problem - Ausfallhonorar für Arzt - Schlechter Chef - keine Versetzung - Versicherungsschutz greift auch bei Kippfenster - Reisebüros haben Informationspflicht - Reisegepäckversicherung - Bankgebühren müssen Rückerstattet werden - Weiterbildung senkt Steuern - Fristgerecht - Geld vom Finanzamt zurück - Heimliches kopieren - gefährlich - Pfändung - Mahnung - Unkündbar - das war einmal - Schutzlos trotz Versicherung - Ärzte müßen nicht aufklären - Gebrüllt! - keine Kündigung - Vermieter muß lärmende Familie kündigen - Keine Gebühr für Pfändung - Krank: 13. Gehalt gestrichen - Kilometerstand unverbindlich - Betriebskosten - Wohnungskündigung - Verkehrsschilder - .....
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INTERESSANTE URTEILE III.
Grundstück-Mietvertragänderungen - Steuervorteil - Unfall durch heruntergefallenes Handy - Arbeitszimmer - Kreditverträge: Kleingedrucktes prüfen - Bier holen: Unfall nicht versichert - Reisekosten: Den Fahrschein bitte - Rufbereitschaft: Arbeitgeber muss zahlen
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HANDYS- WEB- PCTRICKS
7 Benimmregeln für e-Mailer - Die schmutzigen Tricks der Web-Piraten - SMS mit Empfangsbestätigung - Handy: Lange SMS senden - E-Mail per Handy versenden - E-Commerce: Erfolgsfaktoren für Ihren Online-Shop - WWW: Automatisch Einloggen auf gesperrten Sites - Internet Explorer: Mehr Speed mit Cache - Internet-Anwahl beschleunigen - Werbemail: Nicht antworten - Übersicht: Mobil-Vorwahlen - Internet Explorer: Surfspuren verwischen - Sofortmaßnahmen gegen Junk-Mail - Das sollten Sie bei der Kennwortwahl vermeiden - Internet-Länder- codes entschlüsselt - Internet-Explorer: Aus Favoriten eine HTML-Datei machen - Internet-Anwahl beschleunigen - Geld sparen beim E-Mail-Versand - Wege durchs Netz verfolgen - Tipps für Online-Auktionen - Fünf Tipps gegen Viren - Was sind Viren, Trojanische Pferde und Würmer - Checkliste beim Second-Handykauf - Fünf Fragen zur Baufinanzierung im Internet - So schützen Sie Ihre Privatsphäre im Internet - Handywarnung -Das können Hacker mit Ihrem Handy anstellen - Die Top-10 Online-Gefahren! - Handys ohne Vertrag - Wann sie sich lohnen und wann nicht! - 24 Web-Schutztricks gegen Betrüger - .....
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KOSTENLOS
 1000 kostenlose Programme - Dutzende von Treiberprogrammen - Antivirusprogramme - Gratis PC - Privat und Business - Kostenlos telefonieren - Nulltarif durch fehlenden Gebührenimpuls - Gratis-Hilfe für Wohungssuchende - So erhalten Sie kostenlos eine Auskunft über Ihre Punkte in Flensburg - Gratis Postkarten und Briefe verschicken - Gratis Kostenvoranschläge für Zahnersatz - Staroffice 5.1 - Bürosoftware-Paket kostenlos - Kostenloser Stoff für Bildungshungrige - Umsonst in der ersten Reihe - Ohne Kosten ins Internet - Schnelle (kostenlose) Hilfe in der Krise - Recht und billig - So finden Sie die richtige Altersvorsorge - Kostenloser “Steuerberater” für Sie - Kostenloses Mittagessen - Kostenlos übernachten - Das kostenlose Fitneß-Studio - Auf Ihren Kopf kommt es an - Der Wissenschaft dienen - Rund um den Kaffee - Eine Nase voll Genuß - Kostenloser Reiseführer - Kostenloses Kinderprogramm - Arztbehandlung im Urlaub - Nützliche Internetadressen - Kostenlose Musik und Videos - Jede Menge Bücher - .....
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LIFESTYLE
Richtig Essen: Gewusst wie! - Umzugschaos? Der Umzugsplaner - Ausland: Erfolg mit richtigen Manieren - Wilde Ehe: Umgehen Sie die Geldfallen! - Karriere: Die Macht der positiven Rituale - So bauen Sie Alkohol schneller ab - Das richtige Verhalten bei Cocktail-Partys - So finden Sie Ihr gestohlenes Eigentum wieder - So verkehren Sie in den richtigen Kreisen - Fenster richtig putzen - So bekommen Sie Ihren Wunschplatz im Flugzeug - Wie verhält man sich Frauen Freunden gegenüber? - So bekommen Sie Ihre Gehaltserhöhung - So entkommen Sie Radarfallen - Wann senden Frauen erotische Signale? - Zehn Gründe warum Frauen immer gleichzeitig auf die Toilette gehen - Zehn Dinge von denen Sie sich verabschieden sollten - Wie Sie Ihre Wertsachen am besten sichern - Was tun, wenn der Nachbar im Flieger anfängt zu randalieren? - Wir haben die Antworten - Drogenszene: Wovon reden die überhaupt? - .....
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MEDIZIN / GESUNDHEIT
Wie und warum Sie die lebensspendenden Strahlen genießen sollten - Was Ärzte uns wirklich sagen wollen - Drei Ursachen für den Haarverlust - Soforthilfen gegen Juckreiz: Drei häufige Fälle - Nicht jeder Kranke gehört ins Bett - Erste Hilfe bei Erfrierungen - Bei Schnupfen nicht schnäuzen - Wenn der Körper SOS funkt - Was Sie besser nicht trinken sollten - Tun Sie was gegen Blähungen - Kaffee gegen Krebs - Hilfe bei Verbrennungen aller Art - Schlafprobleme? Tun Sie was dagegen - Nackenschmerzen? Nadeln helfen besser als Massage - Bauchfett am schlechtesten für Ihre Gesundheit - Pesco, Lacto? Das Who is who der Vegetarier - Was macht Kaffee so gesund? - Geflügel und Salat getrennt zubereiten - Kein Zähneputzen nach Obst und Süßem - So halten Sie eine Diät durch - Auf Süßstoff verzichten - Mineralstoffe im Essen bewahren - Bei Durchfall viel trinken - Im Urlaub auf Eiswürfel verzichten - Gemüse vitaminschonend zubereiten - Pilzgerichte nicht wieder aufwärmen: Gift! - Abnehmen - aber richtig und ohne Diät - Süßigkeiten machen nicht dick - Senf fördert die Verdauung - Diese 13 Vitamine brauchen wir - Tipps für den gesunden Schlaf - Erste Hilfe gegen Krankmacher am Arbeitsplatz - Wer mehr Vitamine braucht - Pflanzenpower gegen Rheumaschmerzen - Das Schläferlatein - Die häufigsten Allergie-Auslöser - Monatsübersicht: Wenn in Deutschland die Pollen fliegen - Praktische Tipps mit Umgang von Allergien - So erkennen Sie Allergien - Das Wellness-ABC - So kaufen sie die richtigen Laufschuhe - Wohngifte und welche Folgen drohen - Krebs: Jeder kann vorbeugen - So haben Viren keine Chance - So bekommen Sie eine schönere Haut - Fieber: Das Selbsthilfeprogramm - Vorsicht! Unerwünschte Operationsfolgen - Training für richtiges Atmen - Was Sie gegen Seekrankheit tun können - Wann gibt es Schönheit auf Kosten der Krankenkasse? - Kleine Helfer, wenn zu Weihnachten der Magen streikt - Schönheitsoperationen - 7 ehrliche Antworten - Welche Nahrung die Denkleistung verbessert - Der (40-jährige) Mann biologisch - Was tun bei einer Ohnmacht? - Auf geht´s: die Lauftipps - Frauen: Wenn die Hormone schwanken... - Wer zu wenig schläft, wird früher alt - Was das Leben verlängert - Alt werden, gesund und fit bleiben: die 12 ultimativen Experten-Tipps - TIPS: So stärken Sie Ihre Lunge - Schokolade gegen Depressionen - Welche Kontaktlinsen für wenn? - 10 Ratschläge für die gesunde Ernährung - Medizin frisch vom Markt - So lange bleiben Lebensmittel frisch - Hygiene und Erhaltung: Was Sie für Ihre Kontaktlinsen tun müssen - 8 Dinge, die Ihnen Ihr Arzt vielleicht nie gesagt hat - Pillen die Sie schlauer machen - 29 Nährstoffe, die Ihren Cholesterinspiegel senken - Warum sind neue, bahnbrechende Methoden nicht weiter verbreitet? - 7 medizinische Behandlungsformen von heute, die vielleicht schon morgen überholt sein werden - 12 Erkrankungen, bei denen die Alternativmedizin die besseren Antworten hat - 12 Erkrankungen, bei denen die konventionelle Medizin die sinnvollste Behandlung bietet - Die Hauptursachen von Hyperaktivität bei Kindern - 9 Möglichkeiten, Schmerzen zu lindern - 6 Störungen, die durch Koffein verschlechtert werden - 7 Nährstoffe, die Raucher länger am Leben erhalten - 7 Substanzen, die Ihre sportliche Leistungsfähigkeit verbessern - .....
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MEDIZIN / GESUNDHEIT II.
Künstliche Sonnenbräune hat ihre Tücken - Gedächtnis - Bleiben Sie im Alter geistig beweglich - Mundausschlag - Kalorienarme Süßstoffe - Nur ein süßes Nichts? - Hilfe bei Juckreiz am Anus - Diät mit hohem Eiweiß- und niedrigem Kohlenhydratgehalt - Nicht die gesündeste Art, ein paar Pfunde zu verlieren - Psoriasis (Schuppenflechte) - Gedächtnis - Bleiben Sie im Alter geistig beweglich - Welchen Einfluß hat der Lebensstil auf das Altern? - Ihre Wahl spielt eine Rolle - Blutspenden - Ein dringend benötigtes Geschenk - Alkoholkonsum älterer Menschen - Eine Änderung der Lebenssituation kann auch das Trinkverhalten ändern - Aortenstenose - Wenn das Herz störende Geräusche macht - Orthostatische Hypotonie - Wenn Ihnen beim Aufstehen "schwarz vor Augen" wird - Alarm im Körper - Angstreaktionen des menschlichen Organismus - Erste Hilfe gegen Angstattacken - Sich wohlfühlen und genießen: 10 Tipps für Körper und Seele - 7 Tips, wie Sie etwas für Ihr Wohlbefinden tun können - Osteoporose: Vermeiden Sie die 10 häufigsten Risikofaktoren - Gesunde Nahrung: So können Sie Krankheiten vorbeugen - Vermeiden Sie den Risikofaktor Streß - Die besten Ratschläge, damit Sie gut schlafen - Der Sommerspaß: Grillen kann auch gesund sein - Gesund ernähren im Beruf: So bleiben Sie leistungsfähig - MSM soll bei Schmerzen manchmal Wunder wirken - Zehn Regeln für vollwertige Ernährung - So erkennen Sie beginnende Schwerhörigkeit - Erkältung oder echte Grippe? - Maßnahmen gegen Reisekrankheit - Abends keine Vitamine - Flugreisen: Mit niedriger Luftfeuchtigkeit umgehen - Tipps bei Heuschnupfen - Abhilfe bei Deo-Empfindlichkeit - Harte Kontaktlinsen für Allergiker - Duschen statt Baden: Zwei Gründe - Körperpflege: So werden Sie Fußgeruch los - Trockene Haut: Eincremen im Winter ist besonders wichtig - Erkältung: Vorsicht bei Nasenspray - Erkältung: Viel trinken - Schnupfen lindern mit Salzwasser - Halsschmerzen lindern - Kälte ist Gift bei Halsentzündung - So werden Sie einen Kater los - Schlechter schlafen mit Alkohol - Gesunde Zähne durch richtige Mundhygiene - Sonnencreme: Was der Lichtschutzfaktor wirklich aussagt - Sonnenstich erkennen und Erste Hilfe leisten - Sonnenbad stärkt die Sehkraft - Medizinische Auskunft für Fernreisende - Flugreisen: Bester Sitzplatz für Reisekranke - .....
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MEDIZIN / GESUNDHEIT III.
  Soviel Bewegung brauchen Sie wirklich - Strahlend weiße Zähne – so geht’s - Trainieren Sie zu viel? - Wie Sie Übertraining erkennen und vermeiden - Schneller reagieren - Verletzungen - So helfen Sie sich selbst - Pseudo-Pillen - Nebenwirkungen bei Medikamenten - Sieben Kraftübungen, mit denen Sie in kürzester Zeit einen perfekten Körper bekommen - Vorsicht vor den Frauen! - Im Falle eines Falles: Tipps bei Skiunfällen - Die besten Naturpräparate für neue Erfolge – garantiert auf keiner Dopingliste vermerkt - Wir verraten die besten Tricks, wie Sie die Qualität Ihres Workouts steigern, ohne die Quantität zu erhöhen - Gründe für den Trainingsabbruch erforscht - Wie Sie Sehnen, Bänder und Knorpel schützen - Ihr erster Winter ohne Schnupfen - Allergien an den Augen - Pollen sind eine mögliche Ursache - Gesundheit - So erhöhen Sie Ihre Lebenserwartung - COX-2-Hemmer - Das Raynaud-Syndrom - Weiße Finger- oder Zehenspitzen bei Kälte - Hautpflege: Wie Sie unbeschwert die Sonne genießen können - Hautpflege: Ursachen und Formen von Hautkrebs - Die Schilddrüsenüberfunktion: Ist Ihre Schilddrüse zu aktiv? - Fieberbläschen an den Lippen: Ein Übel, das sich nicht immer verhindern läßt - Kreuzschmerzen: Wie Sie am wirksamsten vorbeugen - So unterstützen Sie Ihre Wirbelsäule am besten - Lycopin - Ein weiterer guter Grund, Tomaten zu essen - Schützen Sie sich mit Vitamin E - Kreatin - Gönnen Sie sich eine Frühjahrskur mit dem Muskeltreibstoff - Gynäkologie - Fischöl gegen Frühgeburten - Rückenschmerzen - Die besten Gesundheitstipps - So werden Sie wieder schmerzfrei - .....
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MEDIZIN / GESUNDHEIT IV.
Das beste Frühstück, um in Schwung zu kommen - Die Diäten-Falle: Worauf Sie unbedingt achten müssen, um beim Abnehmen gesund zu bleiben - Fit mit Mineralstoffen - So halten Sie Ihre Gefäße jung - Das Geheimnis des "hundertjährigen Lebens" - So räumt laufen im Blut auf - Deshalb ist Laufen gesund - Was tun bei chronischen Kopfschmerzen? - Allergiealarm – warum immer mehr Deutsche krank werden - Der Weg zu einem gesunden Körper und einem gesunden Geist - Frischzellenkur für das Gehirn: Spurenelemente - Die Folgen von zu hohem Fettkonsum - Fettkiller: So essen Sie sich schlank - Tipps zur erfolgreichen Fettverbrennung - So macht Sauerstoff klug und jung - Krampfadern - Retten Sie Leben mit Mund-zu-Mund-Beatmung - Nasses Haar nicht trocken rubbeln - So managen Sie Ihre Migräne - So beugen Sie Diabetes vor - 3 Faktoren die den Alterungsprozess im Gehirn steuern - 7 Faktoren die Ihren gesunden und zufriedenen Lebensabend wahrscheinlich machen - Obst und Gemüse: Der beste Schutz für Ihre Gesundheit - Trinken Sie ruhig über Ihren Durst - Eiswürfel bieten Hilfe gegen Lippenbläschen - Hirninfarkt: Wie Sie Ihr Risiko um 50 % senken - Ihre neue Haarfülle hält jahrelang - Soviel Flüßigkeit brauchen Sie wenn Sie Sport treiben - Golf-Spieler müssen etwas für den Rücken tun - Mit diesen 4 Regeln beugen Sie Harnsteinen vor - Shiitake-Pilze: Genießen Sie sie immer gekocht - Kalzium unterstützt Sie beim Abnehmen - Allergieauslöser lauern auch im Auto - Viel trinken fällt nicht jedem leicht - 6 Tipps damit sie mehr trinken.....
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MEDIZIN / GESUNDHEIT V.
Natürliche Tipps gegen Verstopfung - Wichtige Impfungen - Chili, die Wunderfrucht - Rückenschmerzen - Stauballergien - Einfache Naturrezepte gegen Husten - Über die Früherkennung und die Behandlung von Brustkrebs
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MIETEN & WOHNUNG
Versicherungen: Wie Sie im Schadenfall Ihre Interessen durchsetzen - Wenn Sie die Mietkaution als Festgeld anlegen - Ihr Mieter kürzt die Miete: So gehen Sie am besten vor - Dachgeschossausbau: Kochnische und Bad/WC sind erlaubt - Kostenlimits im Architektenvertrag - Mietzahlung: Der Ex-Partner Ihres Mieters haftet vorübergehend weiter für die Miete - Mietende: 5 Fälle, in denen das Mietende sicher ist - Grundschuld: Begrenzung der Haftung - Restarbeiten: Wann gilt ein Neubau als fertiggestellt? - Wann Ihr Mieter sein Minderungsrecht verliert - Winterdienst: Diese Regelung gehört in den Mietvertrag - Sonstige Betriebskosten immer genau auflisten - Wenn Sie Eigenbedarf geltend machen wollen - Mietaufhebungsvertrag statt Kündigung: Wie Sie Ihre Interessen sichern - Diese Termine müssen Ihre Mieter bei der Mietzahlung einhalten - Wenn Sie Bauland kaufen: Wahren Sie Ihre Interessen - Keine Probleme mit dem Euro: Was sich aktuell ändert - Diese Termine müssen Ihre Mieter bei der Mietzahlung einhalten - Checkliste: Wie Sie eine Wohnungsabnahme optimal vorbereiten und sicher durchführen - Klartext statt Begriffswirrwarr: Welche Miete ist vereinbart? - Wie Sie die Wohnflächen bei Dachschrägen ermitteln - Gartennutzung: Welche Pflanzen Ihr Mieter mitnehmen darf - Grundschuld: Begrenzung der Haftung - 20 - 22 Grad Celsius: Mindesttemperaturen müssen sein - Singen und Musizieren stört nicht stärker als Fernsehen und Radio - .....
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SEX / LIEBE / PARTNERSCHAFT
 Sexkrankheiten und Ihre Symptome - Sperma alles was Männer wissen müssen - Das linke Ohr ist für Liebe empfänglicher - Männern ist Schönheit wichtiger als Alter - Sextechniken für alle Typen - Wie Sie Ihre Sexualprobleme lösen können - So überstehen Sie einen One-Night-Stand - Beziehung: Brauche ich eins oder zwei? - Die beste Zeit für Supersex - Krank - wie Sex? - Fetisch - Seitensprung - 3 Indizien - Sexphobien - Wie Sie Ihre Sexualprobleme lösen können - Die Sprache der Haare - 3 Möglichkeiten das Vorspiel zu verändern - Die vier Orgasmusphasen - Ferienflirts mit Erfolgsgarantie - Die Zehenmassage - Potenztraining für besseres Stehvermögen - Sexmißgeschicke und wie Sie diese beheben - Akupressur kann auch Partnerschaft verbessern - Die Fragen der Frauen und die besten Antworten - Wie ähnlich sollte der Partner sein? - 6 echte Liebesbeweise - Das Stretching der Liebe - Schmerzbekämpfung durch Sexphantasien - Partnersuche modern - SEXUALLOCKSTOFFE - Der Duft, der Lust macht - Der Partnerschaft einen neuen Kick geben - Partnerschaft: Streiten Sie, aber bitte konstruktiv - Fit mit leidenschaftlichem Küssen - Wenn es ein Streit wird - Ein kleiner Liebesbeweis - Kritik zum richtigen Zeitpunkt - Individuelle Kosenamen - Lernen Sie von Ihrem Partner - In den Arm nehmen - Was ein Ehevertrag regeln kann - Flirten mit Erfolg - Loben Sie Ihren Partner - Liebe: Akzeptieren Sie Ihren Partner so wie er ist - Mit der Familie reden - Eigentum in der Ehe - 15 Erfolgstipps für Online-Sex-Dates mit Single-Girls in den USA - ICQ: Das Online-Flirt-Tool Nummer 1 - Drei Beispiele: Was man vertraglich in der Ehe regeln sollte - Was Männer in der Ehe richtig scharf macht - Extratipps zum Thema Online-Sex-Dates - SCHEIDUNG: Versicherungen aufteilen - Anmachsprüche von Persönlichkeiten - Machos kommen wieder in Mode - Sieben Signale: So erkennen Sie, ob Ihr Mann / Ihre Frau fremd geht - Erfolgreich flirten - so gehts - .....
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SEX / LIEBE / PARTNERSCHAFT II.
9 Wege zu mehr Stehvermögen - Erotik-Fallen - Die schlechtesten Anmachsprüche - 7 Regeln zum Superorgasmus - Liebe auf Distanz - So machen Sie aus einem “Nein” ein “Ja, nochmal” - Die besten Flirtthemen - So klappt es garantiert mit Ihrem Liebesleben - Anmach-Accessoires - Der Dreh mit der weiblichen Brustwarze - Erfolgversprechende Techniken bei der Anmache - Die verschiedenen Flirttypen - und wie Sie taktieren müssen - Tolle Anmachsprüche - ....
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SONSTIGES
Versicherungen: Richtig kündigen - So schützen Sie sich gegen Mobbing - 7 Punkte, auf die Unternehmensgründer achten müßen - Was Stromwechsler beachten müssen - 8 Tricks für eine bessere Präsentation - Fünf typische Eigentore von Bewerbern - 9 Tips wie sie besser lernen - Scheckkarte weg - was tun? - Alternativen zur Rechtsschutzversicherungen - Die Vorteile von einem gebrauchten Hauses gegenüber eines Neubaus - Anwaltssuche per Telefon und Internet - Die richtige Vorbereitung fürs Bewerbungsgespräch - Das Vorstellungsgespräch - 11 gängige Fragen, elf richtige Antworten - Verkaufstricks in Supermärkte - Neuer Stromvertrag: Darauf sollten Sie achten - Tipps für den Kamerakauf - Checkliste für den Immobilienkauf - Rechtsschutz: Was er bringt - So finden Sie den richtigen Anwalt - Die 7 Phasen einer Niederlage - Ja-Wort unter Palmen - Verträge von Fitneß-Studios oft rechtlich bedenklich - Mann am Steuer - “Lady-Nachlaß” bleibt - Die perfekte schriftliche Bewerbung - Tricks für 1.300 Computerspiele - Timesharing: 8 Fragen die Sie sich stellen sollten - So bewerben Sie sich per E-Mail - Aufbau und Inhalt der Bewerbungsmappe - Timesharing: Darauf sollten Sie bei einem Vertrag achten - Der Zeugniscode - Was Standardsätze im Zeugnis bedeuten - So werden Sie Ihre Punkte in Flensburg los - Was das “Ja”-Wort vor dem Standesamt bedeutet - Hauskauf im Ausland - Diese 7 Regeln sollten Sie beachten - Besser reden, mehr Erfolg haben: Der Schnellkursus - Arbeitszeugnis: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten - 10 Gesundheitsregeln für Ihre Reise - Schönes Haar - Sie können wirklich etwas dafür tun! - Alle wichtigen Naturheilverfahren im Überblick-und was sie bewirken - Ersatzteile für den Trabi - So kritisieren Sie richtig - Urlaubsrecht: Sechs wichtige Regeln - Urteil: Preisknüller jetzt 1 Woche auf Vorrat - 0700 - Immer erreichbar unter einer Nummer - Erste Hilfe bei Kartenverlust - Gutscheine bis zu 30 Jahre gültig - Die 10 wichtigsten Verhaltensregeln für die Probezeit - Heiraten im Ausland Blitzschnell, billig und exotisch - Produzieren Sie Ihre eigenen Telefonkarten - Briefmarken mit Ihrem eigenem Konterfei erhalten Sie hier - Anonymkonto in Deutschland - Wo Sie Ihre Trauminsel kaufen können - So können Sie den Wehrdienst entgehen - Wie Sie aus jedem Abo sofort herauskommen - So erfahren Sie was in Ihrer Schufa drinsteht - Wann man legal schwarzfahren darf - So erhalten Sie eine geheime Telefonnummer - Echte Dollarnoten werden zum Kunstobjekt - Opfer der Kriminalität? Wer hilft? - Wo man ein AU-PAIR-Mädchen bekommt - Hier gibt es Sexuallockstoffe - Promotionsmöglichkeit mit Dr-Grad - Spezielle High-Tech-Geräte erhalten Sie hier - Steuerberatung per Telefon - Mond-Urlaub jetzt buchen - Zimmerpflanzen die Schadstoffe vernichten - Präparate die Energie, Intelligenz, Ausdauer, .... schenken - Unterhalt können Sie verweigern - .....
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SONSTIGES II.
Leitfaden für Arbeitslose - Privatentschuldung mit Hürden - So frisieren sie Ihren Lebenslauf - Die Fehler der Aufsteiger - 15 Informationsquellen für Unternehmensgründer - 24 Anlaufstellen für Unternehmensgründer - Die Indizien der Lügen - Elite Unis für jeden - Die Techniken der Glaubwürdigkeit - So kommen Sie an Ihr Geld - Lügen erlaubt - Lernen Sie NEIN-Sagen - So finden Sie Ihre Police nach Mass - Regeln und Tipps zur Körpersprache - Gratis E-Mail - Bewerbung - Tipps für den Fernumzug - In sieben Schritten zum optimalen Vertrag - Die Kunst, mit dem Körper zu sprechen - Das NEIN-Training - Die wichtigsten Adressen für Online-Wohnungssuchende - Regeln und Tipps für die Business-Etikette - Reisereklamation: Fünf Tipps - Was zeichnet einen guten Coach aus? - So finden Sie einen guten Pflegedienst - Die besten privaten Pflegeversicherungen - Autofinanzierung im Vergleich - Richtige Reisevorbereitungen: das A und O für einen schönen Urlaub - Kündigungsrichtlinien beim Wechsel der Versicherung - Pflichten: Wofür Versicherte sorgen müssen - Verkehrsunfall: Darauf müssen Sie achten - Was Ihr Vermieter darf - und was er muß - Hausratversicherung: Was die Versicherung leistet - Was in den Lebenslauf gehört und was nicht - Was die Krankenkassen zahlen - Verhandeln ist möglich: 10 Fragen, die Sie Ihrer Bank dringend mal stellen sollten - Gehaltserhöhung: Die richtige Strategie - Ortsgespräche: Ihre persönliche Checkliste - Banken kassieren über Gebühr - 630-Mark-Verträge - Klauseln ungültig - Was Sie zum Thema Unterhalt wissen sollten - Zehn gute Argumente für mehr Geld - Vertragsabschluss - Zeitarbeit - Was den Werterhalt eines Autos beeinflusst - Krankgeschrieben? - 7 Fragen und Antworten - Die größten Fehler während eines Gehaltsgesprächs - So finden Sie Ihre Traumwohnung im Internet - Gehaltsalternativen - .....
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SONSTIGES III.
8 Strategien gegen machtgierige Profis - Vermieter legen großen Wert auf gute Umgangsformen - 5 Tipps, wie Sie richtig vererben und schenken - Was tun bei einem Wildunfall? - Wann sind Zinsen Wucherzinsen? - Rechtsanwälte für Spezialfälle - Freiland oder Batterie - Verschlüsselte Angaben bei Eiern - Unfall im Ausland - Polizei ja oder nein? - So alt sind Autoreifen - Der Vertretercheck - So überprüfen Sie die Kompetenz - Was bei Bewerbungsunterlagen nicht passieren darf - Immer Geld für den Einkaufswagen - Provisionen beim Abschluß - Was Ihr Vertreter bekommt - Diskret zahlen - Subventionen für Unternehmen und Existenzgründer - Verjährungsfristen beachten - USA: Richtig Trinkgeld geben - Ausreichender Schutz auf Reisen - Entschädigungsanspruch bei überbuchtem Flug - Immer Geld für den Einkaufswagen - 5 Tips zur Ordnung auf dem Schreibtisch - Der ideale Chef - 7 Tips für Ihre Spende - ”Blitz”-Verlobung schützt vor Strafe - Die Steuerklassen - Die sieben kaltblütige Konter - Die 10 häufigsten Team-Fehler - Mieterhöhung prüfen - Acht Tips zum Gebrauchtwagenkauf - Hilfe zum lernen - und was sie kostet - Der falsche Umgang mit dem Chef - Gefährliche Länder - Die wichtigsten Firmenversicherungen - Welche Vermögenswerte das Sozialamt für den Elternunterhalt nicht antasten darf - Zehn goldene Regeln zum Umgang mit dem Chef - 5 Ratschläge, wie Sie ohne Sorgen feiern - 5 Tips, damit die Ordnung bleibt - So testen Sie den Versicherungsberater - Jetzt mehr Chancen auf Kindergeld - Wie Sie die Texte in Autokleinanzeigen richtig bewerten - Schutz für Hinterbliebene - So können Sie Ihr Recht auch vor Gericht durchsetzen - Versicherungen richtig managen - Wichtige Klauseln bei Unfallversicherungen - So finden Sie einen billigen Bauplatz - Kinderförderung von Vater Staat - Richtig versichert in allen Lebenslagen - Die wichtigsten Tipps für Bausparverträge - Welche Nebenkosten darf der Vermieter auf die Mieter umlegen - Die wichtigsten Regeln zur Betriebskostenabrechnung - Tipps für Bauherren - Nachteile vermeiden - .....
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SONSTIGES IV.
Falscher Rat – dafür können Sie Banken haftbar machen - So können Sie schneller laufen - Tür ins Schloss gefallen - Die Tipps - Die Bandbreite der Telefonterroristen - Der typische Telefonterrorist - Das typische Opfer - Schneller als der Terror: So beugen Sie vor - So machen Sie dem Telefonterror ein Ende - So schützen sie sich vorm Gewitter - Richtiges Verhalten im Umgang mit Hunden - Kinder und HundeWichtige Tipps - Wenn tatsächlich ein Angriff eines Hundes droht - Tipps für den Ernstfall - Die ultimative Reise-Checkliste - Was kostet das? - Beleidigungen - Was kostet das? - Verkehrssünden - Ultimative Tipps für den Gebrauchtwagenkauf - So schützen sie sich vorm Gewitter - So können Sie sich schützen vor dubiosen Teppichhändler - Hier sind die fünf überflüssigsten Gründe für den vorzeitigen Knock-out - selbstverständlich inklusive Vermeidungsstrategien
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STEUERTIPPS
Schach dem Fiskus: Wie Sie Ihr Geld zurückbekommen - Sechs Ausgaben, die Ihr Finanzamt genau unter die Lupe nimmt - Policen von der Steuer absetzen - Berufskleider waschen - Verwandte als Mieter - Checkliste für den Steuerbescheid - Dem Fiskus Kontra geben - Arbeitsecke absetzen - Gründungskosten - Motorschaden - PKW - Kosten absetzen - Rechnungen splitten - Handy absetzen - Bewirtungskosten abschreiben - Computer abschreiben - Arbeitsmittel absetzen - Steuertipp: Autounfall - Diebstahl - Fortbildung/Messen - Verlustausgleich Belegführung - Arbeitsmittel - Wie das Finanzamt Ihren Computer mitbezahlt - Spekulationsfristen - Wertpapierverkauf - Jahreswagen - Reinigungskosten - Arbeitszimmer - Für wen sich fremder Rat lohnt - Bewerbungskosten - Umzug - steuersparender Ortswechsel - Steuersparmodelle für Spitzenverdiener - Die Zeitung von der Steuer absetzen - Ehrenamt hilft Steuern sparen - Steuern sparen mit Haushaltshilfe - Steuern sparen durch Betriebsaufspaltung - Kreditkosten steuerlich bedingt absetzbar - Ansparabschreibung nutzen - Zweitwohnung - Software - Telefonkosten - Umsatzsteuer - Wählen Sie die Umsatzsteuer - Vorauszahlungen rechtzeitig anpassen - Updates - Unfallkosten - Rücklagen bilden - .....
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TIPPS VON USERN FÜR USER
Crash nach Autokauf - wer zahlt? - Krank: Verfällt der Jahresurlaub? - Verteilung der Betriebskosten - Umtausch von DDR-Münzen - Depotübertragung auf die neue Bank - Was passiert, wenn die Krankenkasse pleite geht? - Reicht es aus, wenn ich dem Vermieter die Kündigung faxe? - Ist Münzgeld nur ein begrenztes Zahlungsmittel? - Was ist eine Stop-Loss-Order im Aktiengeschäft - Wie lange hat das Finanzamt für meine Steuererklärung Zeit? - Bafög-Schuld: Muss ich das Darlehen sofort zurückzahlen? - Soll ich eine Aktienorder immer mit einem Limit aufgeben? - Woran erkenne ich eine gute Fondspolice?
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WIRTSCHAFT / BÖRSE
Anlagetipps für Einsteiger - Grundlagenstrategie für den Aktienhandel - Vorsicht vor Aktienempfehlungen - Aktientypen - Gute Anlagewerte - Blue Chips - Die verschiedenen Aktienarten - Steuervorteile durch Aktienbesitz - Vor- und Nachteile von Fonds - So wählen Sie den richtigen Discount-Broker aus! - Aktien: Welche Branchen Wachstumspotential haben - Was sind Penny Stocks? - Die 3 Anlagetypen im Vergleich - Was Sie am Neuen Markt beachten sollten - Aktienkauf: Vorher informieren - Goldminenaktien - Online-Broking: Nicht auf jeden hören - Online-Broking: Nie auf Kredit spekulieren - Aktienkauf: Qualität einer Neuemission - Aktien: Barreserve aufbewahren - Tipps fürs Zeichnen - So erhöhen Sie Ihre Chancen auf Zuteilung - Aktienkauf ohne Reue - Aktien-Strategie für mehr Gewinn - Die 5 größten Börsen-Fehler - Sechs goldene Börsenregeln für Einsteiger - Aktienkauf für Einsteiger - So erwerben Sie Index-Zertifikate - So lesen Sie den Kurszettel - Kürzelübersicht - Die Zusammenstellung des DAX - BÖRSENPSYCHOLOGIE - AKTIEN: Pro & Contra - 10 TRENDS - Die Börsentrends der Zukunft - ANLEIHEN: Pro & Contra - Die deutschen Börsensegmente im Überblick - Was Sie als Einsteiger über den Aktienkauf wissen müssen - 8 Gründe, warum auch Sie Aktien kaufen sollten - Die Logik des Rentenmarktes - Anleihen - So berechnen Sie Ihre persönliche Dividendenrendite - Welche positive und negative Faktoren die Kurse bewegen - Virtuelle Emissionshäuser im www - .....
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