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MIETVERTRAG - 10 Punkte, auf die Sie achten sollten
1. Besichtigung: Schauen Sie sich das Mietobjekt genau an: tatsächlich nutzbare Wohnfläche, Abstellraum (Keller, Speicher), Zustand von Bad/WC, Heizungsart.
2. Mietvertrag: Immer schriftlich abschließen.
3. Unbefristet: Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vermieter kann nur aus gesetzlichen Gründen kündigen. Der Mieter muß keinen Grund angeben. Kündigungsfrist richtet sich nach Vertragsdauer.
4. Zeitmietvertrag: Dauer des Mietverhältnisse festgelegt, Kündigung durch Mieter und Vermieter während der Laufzeit ausgeschlossen (Ausnahme: Sonderkündigungsrechte, z.B. jobbedingter Umzug).
5. Mietkaution: Sie darf nicht höher als drei Monatsmieten (ohne Betriebs-/Nebenkosten sein.
6. Wohnungsübergabe. Zustand jedes einzelnen Raums festhalten und Übergabeprotokoll anfertigen.
7. Mängel: Mängel dem Vermieter sofort, am besten schriftlich, anzeigen. Werden die Mängel nicht beseitigt, kann der Mieter die Miete mindern.
8. Modernisierung: Der Mieter muß (auch vorbeugende) Maßnahmen, die zur Erhaltung der Mieträume erforderlich sind, dulden.
9. Mieterhöhung: Will der Vermieter die Miete erhöhen, muß er das schriftlich tun (an alle Mieter) und begründen (Basis: drei Vergleichswohnungen, Mietspiegel oder Sachverständigengutachten). Eine Zustimmung des Mieters ist erforderlich.
10. Reperaturen: Wenn im Mietvertrag geregelt, muß der Mieter Schönheitsreperaturen durchführen (u.a. Tapezieren, Streichen von Wänden, Heizkörpern, Türen).
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