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10 Fragen und Antworten zum Testament
Nur wer ein Testament macht, kann sicher sein, dass sein Nachlass in die richtigen Hände gelangt.
Was tun, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht gelten soll? Wer mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist, sollte ein Testament machen. Formal ist das die Enterbung der gesetzlichen Erben. Aber nur mit einem Testament kommt das Erbe auch zu den gewünschten Empfängern.
Wer kann ein Testament errichten? Jeder Volljährige, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und den Inhalt seiner Verfügung überblickt, kann ein privatschriftliches oder natarielles Testament errichten. Minderjährige zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr können nur vor einem Notar letzwillig verfügen.
Wie muss ein Testamtent aufgesetzt werden? Das privatschriftliche Testament muss der Erblasser handschriftlich von Anfang bis Ende verfassen und unterschreiben. Es muss ein Datum tragen, damit bei mehreren Testamenten geklärt werden kann, welches das letzte ist. Die Unterschrift musss unter dem Text stehen. Sicherer ist ein öffentliches oder notarielles Testament. Es wird vom Notar protokolliert und dann beim Amtsgericht hinterlegt.
Was kann im Testament bestimmt werden? Wer als Erbe eingesetzt ist, erbt alles, was dem Erblasser gehörte. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Der Erblasser kann vorschreiben, wie der Nachlass unter den Erben aufgeteilt werden soll. Er kann sein Vermögen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einem Vorerben und danach einem Nacherben vermachen. Er kann bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge als Vermächtnis zuwenden. Er kann auch den Hausrat anderen Personen vermachen als dem überlebenden Gatten.
Was unterscheidet den notariellen Erbvertrag von dem Testament? Ein Erbvertrag bindet den Erblasser gegenüber dem Vertragspartner. Der Vertrag kann auch Vereinbarungen unter Lebenden erhalten. Zum Beispiel kannn der eingesetzte Erbe zur Pflege und Betreuung des Eerblassers verpflichtet werden. Oder der Vertrag kann einen Nießbrauch festlegen, etwa ein lebenslanges Wohnrecht des überlebenden Ehegatten. Ein Erbvertrag ist nur wirksam, wenn er vom Notar beurkundet wird.
Was ist ein gemeinschaftliches Testament? Nur Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Sie sind an die Verfügungen gebunden, wenn sie es nicht gemeinsam ändern oder aufheben.
Was müssen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft beachten? Sie gehören nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben und müssen in jedem Fall ein Testament errichten, um den Überlebenden am Nachlass zu beteiligen. Da sei kein gemeinschaftliches Testament errichten können, müssen beide ein Einzeltestament verfassen.
Kann man ein Erbe auch auschlagen? Durch eine Ausschlagung scheidet der Verzichtende aus der Erbfolge aus. Sein Anteil fällt den anderen Erben zu. Der Ausschluss von der Erbfolge erstreckt sich auch auf seine Abkömmlinge. Ausgeschlagen wird ein Erbe zum Beispiel, weil der Erblasser Schulden hinterlässt.
Was ist eine Testamentseröffnung? Ein notarielles Testament wird vom Nachlassgericht eröffnet, sobald es die Sterbeurkunde erhält. Handschrifltiche Testamente müssen beim Nachlassgericht abgegeben werden, eine Unterdrückung ist strafbar. Nach der Eröffnung benachrichtigt das Gericht alle Beteiligten, die gesetzlichen Erben und die im Testament genannten, von dem sie betreffenden Inhalt.
Wann ist ein Testament nichtig? Nichtig sind letzwillige Verfügungen, wenn der Erblasser nicht wusste, was er tat. Nichtig können sie auch wegen eines Formfehlers sein, z.B. wenn eine andere Person das Testament geschrieben hat. Die Nichtigkeit muss in einem Verfahren vor dem Nachlassgericht bewiesen werden.
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